AGB
AGB GK Events GesbR - Stand 07/2025
Allgemeines
GK-Events GESBR, im Folgenden kurz GK-Events genannt und gesellschaftlich durch Herrn Kainz und Herrn Grassler als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes geführt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Gegenteiligen AGB wird ausdrücklich widersprochen und werden von GK-Events nicht anerkannt. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von GK-Events als vom Vertragspartner akzeptiert. Auf jedem Angebot/Auftrag wird bestimmt auf die AGB, hingewiesen, welche unter https://www.gkevents.at/agb jederzeit aufgerufen werden können.
Vertragsabschluss & Leistungsumfang
Verträge zwischen GK-Events und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch GK-Events und dem Auftraggeber zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot von GK Events und/oder den Angaben in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM u.dgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein Angebot oder Auftrag gilt dann als verbindlich bestätigt, wenn das Angebot und/oder der Auftrag vom Auftraggeber unterschrieben ist. Dieser muss vorab in seinem eigenen Interesse die AGB gelesen haben. Durch die Unterschrift stimmt er automatisch den AGB-Richtlinien zu.
Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Nutzungsrechte an dem Verleihequipment verbleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart wird – bei GK-Events. Sofern nichts anderes vereinbart ist, überträgt GK Events lediglich eine einmalige Nutzungsbewilligung. Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, bedürfen der Einwilligung von GK-Events. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf und zur Weitergabe von dem Equipment von GK-Events nicht berechtigt. Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von GK-Events.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die GK Events zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch GK Events sowie zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtige Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Kunden. Die Daten des Kunden werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert. Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet. Die Leistungen von GK Events sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich GK Events schriftlich detailliert anzuzeigen.
Haftung
GK-Events verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung des Equipments nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Unternehmers. GK-Events haftet in keinem Fall für falsche Bedienung des Equipments und schließt sämtliche Schadensersatzansprüche hiermit klar und deutlich aus. Die Abnahme und Unterweisung erfolgt bei der Übergabe an den Veranstalter 1 Tag vor dem Event. GK Events empfiehlt dem Auftraggeber, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte durch die Benützung der Theke ein Personen- oder Sachschaden entstehen, haftet in keinem Fall GK-Events, ist jedoch sofort GK-Events zu melden. Der Auftraggeber/Mieter haftet für alle möglichen Schäden selbst.
Beschädigungen am Verleihequipment
Bei Beschädigungen am Verleihequipment, die dem Veranstalter zuzuschreiben sind, werden direkt dem Veranstalter verrechnet. Allfällige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Tagen ab Leistungserbringung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Den Kunden trifft stets die Beweislast dafür, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war. Wir sind berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden abzutreten. Mit dieser Abtretung werden wir von unserer Gewährleistungsverpflichtung befreit. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Fehlmengen und Transportschäden müssen bei Übernahme der Ware auf dem Liefer- bzw. Transportschein vermerkt und vom Fahrer bestätigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung von GK-Events. GK-Events ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Zahlung
GK-Events ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang innerhalb von 7-14 Tagen zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist GK-Events berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss oder bis einem Monat vor Veranstaltung, sowie den Rest der Gesamtsumme bei Erhalt der vollständigen Abrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, außer sie sind lt. Angebot/Auftrag festgelegt.
Stornobedingungen
Alle von uns geleisteten Vorarbeiten, wie konzeptionelle und organisatorische Leistungen sind im Falle der Stornierung durch den Kunden in voller Höhe zu bezahlen. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen werden nachstehende Stornogebühren / Konventionalstrafen jeweils in Prozent der Auftragssumme verrechnet:
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Storno bis 8 Wochen vor Event 30%
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Storno bis 4 Wochen vor Event 50%
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Storno bis 2 Wochen vor Event 80%
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Storno kürzer als 2 Wochen vor Event 100%
Eine Absage aufgrund höherer Gewalt oder nicht gleichbleibender bzw. veränderter Geschäftsgrundlage geht zu Lasten des Auftraggebers.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand
Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Gerichtsstand ist das für Wolfsberg, Österreich, sachlich und örtlich zuständige Gericht.
