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AGB

AGB GK Events GesbR - November 2023

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Allgemeines

GK Events GesbR, im Folgenden kurz GK Events genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Gegenteiligen AGB wird ausdrücklich widersprochen und werden von GK Events nicht anerkannt. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von GK Events als vom Vertragspartner akzeptiert.

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Vertragsabschluss & Leistungsumfang

Verträge zwischen GK Events und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch GK Events zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot von GK Events und/oder den Angaben in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM u.dgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Nutzungsrechte an dem Verleihequipment verbleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart wird – bei GK Events. Sofern nichts anderes vereinbart ist, überträgt GK Events lediglich eine einmalige Nutzungsbewilligung. Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, bedürfen der Einwilligung von GK Events. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf und zur Weitergabe von dem Equipment von GK Events nicht berechtigt. Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von GK Events. 

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Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die GK Events zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch GK Events sowie zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtige Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Kunden. Die Daten des Kunden werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert. Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet. Die Leistungen von GK Events sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich GK Events schriftlich detailliert anzuzeigen.

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Haftung

GK Events verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung des Equipments nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Unternehmers. GK Events haftet in keinem Fall für falsche Bedienung des Equipments und schließt sämtliche Schadensersatzansprüche hiermit klar und deutlich aus. Die Abnahme und Unterweisung erfolgt bei der Übergabe an den Veranstalter 1 Tag vor dem Event. GK Events empfiehlt dem Auftraggeber, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.

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Beschädigungen am Verleihequipment 

Bei Beschädigungen am Verleihequipment, die dem Veranstalter zuzuschreiben sind, werden direkt dem Veranstalter verrechnet. 

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Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung von GK Events. GK Events ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. 

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Zahlung

GK Events ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist GK Event berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

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Stornobedingungen

Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung bis 1 Monate vor Veranstaltungsdatum sind 50 % des Gesamtpreises fällig. Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 3 Monate bis 14 Tage vor dem Event sind 80 % des Gesamtpreises fällig. Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 14 Tage vor Veranstaltung sind 100 % des Gesamtpreises fällig. Etwaige Nichtigkeiten in AGB bzw. Stornobedingungen der Drittanbieter haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der AGB von GK Events. Eine Absage aufgrund höherer Gewalt oder nicht gleichbleibender bzw. veränderter Geschäftsgrundlage geht zu Lasten des Auftraggebers.

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Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Gerichtsstand

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Gerichtsstand ist das für Wolfsberg, Österreich, sachlich und örtlich zuständige Gericht.

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